JSI Telecom engagiert sich für die Bereitstellung von Waren und Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen in einer Weise, die den Grundsätzen der Würde, Unabhängigkeit, Integration und Chancengleichheit entspricht.
Darüber hinaus werden solche Waren und Dienstleistungen im Einklang mit Geist und Zweck aller geltenden Rechtsvorschriften bereitgestellt, einschließlich des AODA, des Ontario Human Rights Code, des Occupational Health and Safety Act und des Ontario Building Code Act.
Weicht diese Richtlinie vom Standard für Barrierefreiheit für den Kundenservice gemäß dem Gesetz über Barrierefreiheit für Ontarier mit Behinderungen (Accessibility for Ontarians with Disabilities Act, AODA) von 2005 ab, gilt der AODA-Standard.
Im Sinne dieser Richtlinie umfasst der Begriff „Behinderung“:
Für die Zwecke dieser Richtlinie bezieht sich der Begriff „Mitarbeiter“ auf jede Person, für die JSI Telecom Löhne oder ein Gehalt zahlt, die Kontrolle über die ihr zugewiesene Arbeit hat und das Recht hat, die Einzelheiten ihrer Arbeit zu kontrollieren. Dazu gehören unter anderem:
Im Sinne dieser Richtlinie ist ein Tier ein Servicetier für eine Person mit Behinderung:
„Servicetier“ umfasst auch einen Blindenhund im Sinne des Blind Persons’ Rights Act, Abschnitt 1.
Im Sinne dieser Richtlinie ist eine „Begleitperson“ eine Person, die eine Person mit einer Behinderung begleitet, um bei der Kommunikation, der Mobilität, der persönlichen Pflege oder den medizinischen Bedürfnissen oder beim Zugang zu Waren oder Dienstleistungen zu helfen. Bei der Begleitperson kann es sich um einen bezahlten persönlichen Betreuer, einen Volontär, einen Freund oder ein Familienmitglied handeln. Er oder sie muss nicht unbedingt eine besondere Ausbildung oder Qualifikation haben.
JSI Telecom und seine Mitarbeiter werden mit Menschen mit Behinderungen in einer Weise kommunizieren, die die besondere Behinderung jeder Person berücksichtigt.
Unsere externen Webseiten entsprechen den gesetzlichen Vorschriften und es werden Anstrengungen unternommen, um allen speziellen Anfragen zur Barrierefreiheit, von denen JSI Kenntnis erhält, nachzukommen.
Sofern nicht anderweitig gesetzlich verboten, dürfen Menschen mit Behinderungen von einem Servicetier oder einer Begleitperson begleitet werden:
JSI Telecom ist bestrebt, Menschen mit Behinderungen zu helfen, die Hilfsmittel verwenden. Wir werden uns bemühen, uns mit den verschiedenen Hilfsmitteln vertraut zu machen, die von Menschen mit Behinderungen verwendet werden, und wir werden flexibel sein, um Menschen mit Behinderungen den Zugang zu unseren Waren und Dienstleistungen zu erleichtern
JSI Telecom wird rechtzeitig eine öffentliche Bekanntmachung über eine aktuelle oder voraussichtliche Störung von Einrichtungen oder Diensten veröffentlichen, die wir anbieten, um Menschen mit Behinderungen den Zugang zu unseren Diensten zu ermöglichen. Diese Mitteilung enthält Informationen über den Grund für die Störung, ihre voraussichtliche Dauer und eine Beschreibung alternativer Einrichtungen oder Dienste, sofern verfügbar.
Erforderlichenfalls werden Vorkehrungen getroffen, um die Sitzungen in ein anderes, zugängliches Gebäude zu verlegen.
JSI Telecom bietet Schulungen zu folgenden Themen an:
Diese Schulung wird innerhalb einer Woche nach Aufnahme der Tätigkeit für JSI Telecom durchgeführt. Innerhalb von sechs Wochen nach jeder Überarbeitung dieser Richtlinie und/oder der damit verbundenen Verfahren und Praktiken werden zusätzliche Schulungen durchgeführt.
Diese Schulungen umfassen Folgendes:
JSI Telecom wird ein Verfahren einrichten, um Feedback von allen Personen über die Art und Weise der Bereitstellung von Waren oder Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen zu erhalten und darauf zu reagieren. Informationen über dieses Verfahren werden der Öffentlichkeit leicht zugänglich gemacht.
Der Feedback-Prozess ermöglicht es Personen, ihr Feedback persönlich, telefonisch, schriftlich oder durch Zustellung eines elektronischen Textes per E-Mail, auf Diskette oder anderweitig zu übermitteln.
Im Feedback-Prozess werden die Maßnahmen festgelegt, die von JSI Telecom im Falle einer Beschwerde zu ergreifen sind. Der Beschwerdeführer erhält innerhalb von sieben Arbeitstagen eine Antwort.
JSI Telecom ist dafür verantwortlich, diese Richtlinie jährlich zu überprüfen und Änderungen zu empfehlen, um die ständige Einhaltung der regulierten Barrierefreiheitsstandards und gesetzlicher Verpflichtungen sicherzustellen. JSI Telecom wird bei der Umsetzung dieser Richtlinie beratend und anleitend tätig sein.
Vorgesetzte und Manager stellen sicher, dass sie und ihre Mitarbeiter mit dieser Richtlinie vertraut sind.
Vorgesetzte und Manager überwachen die aktuellen Praktiken, um die Einhaltung der Vorschriften zu gewährleisten. Die Nichteinhaltung dieser Richtlinie kann zu Disziplinarmaßnahmen bis hin zur Entlassung führen.
Fragen zu dieser Richtlinie können an den HR-, Payroll & Benefits Manager gerichtet werden.